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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


 

Geltungsbereich

  • Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. 

  • Entgegenstehende Geschäftsbedingungen der/des jeweiligen KundenIn, im Folgenden: AuftraggeberIn, gelten nicht, es sei denn die Fotografin „Jennifer Adler“, im Folgenden: Auftragnehmerin, hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.

  • „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Auftragnehmerin hergestellten digitalen Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Eingeschlossen sind insbesondere Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos.

     

Vertragsschluss

  • Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt nach der folgenden Maßgabe zustande:

  • Der/die AuftraggeberIn hat die Möglichkeit, die Anfertigung von Fotos durch die Auftragnehmerin telefonisch oder per E-Mail über die im Impressum der Internetseite der Auftragnehmerin oder über das entsprechende Kontaktformular anzufragen. Mit einer Anfrage gibt Der/die AuftraggeberIn noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.

  • Auf Anfrage des/der AuftraggeberIn gibt die Auftragnehmerin telefonisch oder per E-Mail ein Angebot über die Beauftragung der Anfertigung der Fotos ab. Dieses Angebot der Auftragnehmerin ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich einer Annahme des Angebots durch den/die AuftraggeberIn hat das Angebot eine Gültigkeitsdauer von zehn Werktagen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot.

  • Der //die AuftraggeberIn hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der vorbezeichneten Frist von zehn Werktagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail. Mit der Annahme des Angebots durch den //die AuftraggeberIn kommt zwischen den Parteien ein verbindliches Vertragsverhältnis über die Anfertigung der Fotos zustande.

  • Nimmt der //die AuftraggeberIn das Angebot nach Ablauf der Frist von 10 Tagen an, handelt es sich dabei um ein erneutes Angebot, welches die Auftragnehmerin durch ausdrückliche Erklärung annehmen kann. Einer Annahmeerklärung steht gleich, wenn die Auftragnehmerin eine Auftragsbestätigung oder eine Vorschussrechnung übersendet.

     

Pflichten der/des AuftraggeberIn

  • Der /die AuftraggeberIn hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, etc.).

  • Der /die AuftraggeberIn stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt ist. Durch Fotografierverbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Auftragnehmers zählen als Arbeitszeit.

  • Der /die AuftraggeberIn wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des seitens der Auftragnehmerin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

  • Der /die AuftraggeberIn trägt das Risiko für alle Umstände, die von dem Fotografen nicht zu vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem/der AuftraggeberIn obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der/des AuftraggeberIn sowie höhere Gewalt.

Pflichten der Auftragnehmerin

  • Die Auftragnehmerin schuldet die angebotenen Leistungen persönlich. Subunternehmer werden nicht beschäftigt. die Auftragnehmerin wird als Einzelfotograf nur nach vorheriger Absprache mit dem//der AuftraggeberIn mit Assistent/IN tätig.

  • die Auftragnehmerin fotografiert im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung. Der //die AuftraggeberIn kann an diesem Tag weitere Stunden in Auftrag geben.

  • die Auftragnehmerin schuldet die Anfertigung der Fotos in einem gängigen Dateiformat (z.B. jpeg). Der /die AuftraggeberIn hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Dateien im RAW Format.

  • die Auftragnehmerin übergibt dem /der AuftraggeberIn binnen sechs Wochen nach dem Fototermin die Fotos. Für besonders aufwändige Zusatzprodukte (z.B. Hochzeitsalben) wird ein gesonderter Übergabetermin nach individuellem Aufwand vereinbart

Vergütung und Auslagen

  • Die Vergütung erfolgt anhand eines individuell auf den Umfang des Auftrags angepassten Satzes. Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt (Gesamtpreise).

  • Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum wird der zusätzliche Zeitaufwand je angefangene Stunde abgerechnet.

  • Bei Vertragsschluss wird eine erste Zahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises berechnet, die innerhalb von 7 Tagen vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses fällig wird.(entfällt bei einem Vertragswert unter 500,- Euro) Insoweit ist der /die AuftraggeberIn zur Vorauszahlung verpflichtet. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der Eingang des Betrags auf nachfolgendem Konto der Auftragnehmerin:


 

Kontoinhaber: Jennifer Adler

IBAN: DE84 2004 1133 0548718600

BIC: COBADEHD001

Bank: comdirect.de

Kontonummer: 0548718600

BLZ: 20041133


 

  • Geht diese Zahlung nicht fristgerecht ein, wird die Auftragnehmerin die Zahlung unter angemessener Fristsetzung anmahnen. Verstreicht auch diese Frist, ist die Auftragnehmerin zur Verweigerung der vertraglich geschuldeten Leitungen berechtigt. Gesetzliche Rücktrittsrechte, bzw. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleiben hiervon unberührt.

  • Die Zahlung der verbleibenden Vergütung wird auf Rechnungsstellung durch die Auftragnehmerin innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, jedoch nicht vor der Übergabe der Fotos durch die Auftragnehmerin an den /die AuftraggeberIn fällig

  • Sofern vereinbart, wird von dem /der AuftraggeberInKunden ein Einzelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen sind in der Regel zwei Übernachtungen erforderlich.

  • Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten der/des AuftraggeberIn. Essen und Getränke während der Reportage werden der Auftragnehmerin unentgeltlich in angemessenem Umfang zur Verfügung gestellt.

     

Auftragsänderungen, -erweiterungen und -kündigung

  • Im Falle einer Kündigung aufgrund der Ausübung gesetzlicher Kündigungsrechte durch eine der Parteien gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

  • Die Auftragnehmerin ist berechtigt, im Falle einer Kündigung durch den /die AuftraggeberIn gegen diesen einen Schadensersatzanspruch in Höhe der Anzahlung dieser Vereinbarung bezifferten Anteile an der vereinbarten Vergütung geltend zu machen, es sei denn der Kunde weist nach, dass der Auftragnehmerin ein geringerer Schaden, oder gar kein Schaden entstanden ist oder dieser die Kündigung zu vertretenen hat.

  • Kann die Auftragnehmerin wegen Krankheit, oder eines Umstandes, den dieser zu verschulden hat den Auftrag nicht durchführen, wird dem /der AuftraggeberIn die Anzahlung erstattet.

  • Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf bleibt hiervon unberührt

Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte

  • Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die Fotos im Eigentum der Auftragnehmerin.

  • Der/die AuftraggeberIn erwirbt an den Fotos einfache Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

  • Die Auftragnehmerin trifft die Auswahl der Fotos. Der /die AuftraggeberIn hat keinen Anspruch alle Fotos zu erhalten.

  • Handelt es sich um einen Pay Auftrag so ist die Auftragnehmerin berechtigt die Fotos, auf denen ausschließlich der /die AuftraggeberIn abgebildet sind, im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration zu verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie etc.).

  • Handelt es sich um einen sogenannten TFP-Auftrag so ist die Auftragnehmerin ist zu einer uneingeschränkten, zeitlich und örtlich unbegrenzten Nutzung, Speicherung und Verwertung der Bilder berechtigt, sowie diese in unveränderter und veränderter Form als Print oder in digitaler Form in jeglichen Medien (Internet, Zeitung, Magazine, Ausstellungen etc.) zu veröffentlichen, zu vertreiben oder auszustellen.

  • Andere Dienstleister wie z.B. VisagistINNEN, DekorateurINNEN, Hochzeitsplaner, etc. dürfen Fotos nur nach Freigabe durch den Auftragnehmer verwenden.

Haftung

  • Die Auftragnehmerin haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

  • In sonstigen Fällen haftet die Auftragnehmerin – soweit unter Haftung dieser AGB nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der /die AuftraggeberIn daher regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht). In allen übrigen Fällen ist die Haftung der Auftragnehmerin vorbehaltlich der Regelung dieser AGB unter Haftung ausgeschlossen.

  • Soweit die Auftragnehmerin gemäß dieser AGB unter Haftung dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die dieser bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Leistungsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.

  • Die Haftung der Auftragnehmerin für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von dieser AGB ausgeschlossen.

  • Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

     

Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte und Abtretung

  • Der /die AuftraggeberIn ist zur Aufrechnung nur gegen rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Forderungen gegen die Auftragnehmerin berechtigt. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.

  • Die Abtretung von Ansprüchen gegen die Auftragnehmerin an Dritte ist nur mit dessen schriftlicher Zustimmung möglich.

     

Textform

  • Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang von Individualvereinbarungen bleibt hiervon unberührt.

     

Anzuwendendes Recht

  • Es gilt deutsches Recht. Bei VerbraucherInnen gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes der VerbraucherInnen gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

  • Erfüllungsort für alle Leistungen aus den zwischen den Parteien bestehenden

  • Geschäftsbeziehungen ist Ort. Der Gerichtsstand ist Ort, soweit der Auftraggeber nicht VerbraucherIn ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

  • Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung

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